Impressum
Als Tagesmutter bin ich auch der Herausgeber dieser Webseite und für deren Inhalt verantwortlich. Meine Kontaktdaten finden Sie rechts. (§5 Telemediengesetz)
Tagesmütter sind freiberuflich selbstständig tätig. Es handelt sich um eine selbstständig, nebenberufliche Tätigkeit. Die Pflegeerlaubnis (§43 SGB VIII) erteilte mir die Stadt Siegen am 28.06.2018.Daraus resultiert das Jugendamt Abt. Tagespflege als Aufsichtsbehörde.
Eine Tagesmutter ist Unternehmerin i.S. des § 2 Umsatzsteuergesetzes (UStG),wenn sie nachhaltig Leistungen erbringt.
Ab 01.01.2008 sind die Umsätze von Tagesmüttern nach § 4 Nr. 25 UStG steuerfrei. Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 25 Satz 3 UStG auch die Beherbergung der Kinder sowie deren Beköstigung und die an diese erbrachten üblichen Naturalleistungen.
Sofern die Leistungen nach den o.g. Kriterien steuerfrei sind, darf die Tagesmutter keine Umsatzsteuer gesondert in Rechnungen ausweisen. Ein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen steht ihr nicht zu.